Archivierung von Netzinhalten
“Wenn Blinde über das Sehen reden.”
So könnte man es bezeichnen, wenn der Bundestag irgend etwas zum Thema Informationstechnologie beschliesst. Da hätten wir zum einen die völlig sinnfreie “Killerspiel”-Debatte und zum anderen das Verbot von Sicherheitswerkzeugen, welches den Einsatz von Netzwerksniffern wie Ethereal oder Portscannern wie Nmap grundsätzlich unter Strafe stellt und es Administratoren somit nahezu unmöglich macht, ihre Systeme und Netze auf Schwachstellen zu überprüfen. Dabei wird auf unwissende Pseudo-Experten gehört und der Rat der wirklichen Fachleute konsequent ignoriert.
Der neuste Streich ist die Archivierung von Netzinhalten durch die Deutsche Nationalbibliothek. Nach der Verordnung für die Pflichtablieferung von Medienwerken sind nun auch Netzpublikationen “in marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand” bei der Nationalbibliothek abzuliefern. Für private Websites soll es zwar keine generelle Pflichtablieferung geben, allerdings sollen Weblogs und Foren unter die Pflichtablieferung fallen. Auch die Mehrzahl unternehmerischer Websites soll zur Archivierung ihrer Inhalte bei der Nationalbibliothek verpflichtet werden.
Die Bitkom, der Bundesverband für Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, sieht in der Veröffentlichung der archivierten Daten durch die Nationalbibliothek ausserdem Möglichkeiten zur Verletzung des Urheberrechts, da der Ablieferungspflichtige häufig nicht der Urheber von auf seiner Website präsentierten Inhalten ist. Desweiteren scheint die Bundesregierung nach Meinung der Bitcom die Kosten für solch eine Archivierung nicht annähernd erfasst zu haben. Genaueres dazu gibt es in dem entsprechenden Artikel von Heise.
Ich bin auf jeden Fall schonmal gespannt, was für einen Unsinn wir in Zukunft noch so aus Berlin zu erwarten haben …